In Ausnahmefällen genehmigt es das Landesamt, eine Fläche konservatorisch zu überdecken. Das kann dann stattfinden, wenn der Bauherr hier nicht tiefer in den Boden eingreifen muss und es möglich ist Schutzschichten aufzuplanieren.
Dann wird nur der aufgedeckte Bereich archäologisch aufgenommen, die Befunde aber im Boden gelassen.
In manchen Fällen kann das billiger sein. Bedenken Sie aber, dass ein Teil der Grabungsarbeiten wie die erste Aufnahme und Bericht auch hier anfällt. Man spart sich „nur“ den Teil des Herausnehmens der Erdschichten.