Der Bescheid vom Landratsamt
Wieso ein Bescheid?
Bescheid, Muster
Sie planen ein Bauvorhaben. Baumaßnahmen müssen in Deutschland genehmigt werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den Architekten beim Landratsamt beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz und anderen Belangen, im Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem beantragten Bereich archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.
Es folgt, manchmal nach Gesprächen mit dem Landesamt für Denkmalpflege, ein Bescheid vom örtlichen Landratsamt. Vermutlich liegt der Bescheid, wenn Sie diese Zeilen lesen, schon vor Ihnen.
Der Bescheid liegt vor:
Sie haben nun einen Bescheid vom Landratsamt und in dem steht sowas wie
„In diesem Bereich befindet sich das Bodendenkmal:…“
„Daher ist es notwendig, die Maßnahme bodendenkmalfachlich vorzubereiten…“
„Auflagen: Die vorhandenen Bodendenkmäler sind sachgemäß und archäologisch qualifiziert auszugraben und zu bergen, soweit dies…“
Das bedeutet in der Regel noch nicht, dass Sie Archäologie auf Ihrem Grundstück haben. Aber die Möglichkeit besteht laut bayrischem Landesamt und deshalb schreibt Ihnen Ihr zuständiges örtliches Landratsamt nun vor, dass der Bereich, in dem Sie Eingriffe in den Boden planen, untersucht werden soll. Das passiert in der Regel mittels eines Baggers einer Baggerfirma. Dieser Bagger trägt dann unter Aufsicht und Anleitung von uns den Oberboden (meist den Humus) ab. Im anstehenden Boden zeigt sich dann schnell, ob sich archäologische Strukturen erhalten haben oder nicht.
Profil, Humus, Archäologie
Dieser ganze Vorgang nennt sich dann „Oberboden“.
Oberboden für ein Einfamilienhaus