Sie haben ein Bauvorhaben
und das Landratsamt beauflagt die archäologische Begleitung oder Aufsicht
des Erdaushubs oder Vorhabens?
Baumaßnahmen müssen in Deutschland genehmigt
werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den Architekten beim Landratsamt
beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz und anderen Belangen, im
Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem beantragten Bereich
archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.
1) Der Bescheid:
Baumaßnahmen müssen in
Deutschland genehmigt werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den
Architekten beim Landratsamt beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz
und anderen Belangen, im Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem
beantragten Bereich archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.
2) Planung:
Besprechen Sie das weitere
Vorgehen mit uns. Jede Maßnahme ist anders. In vielen Fällen ist es aber
nicht so schlimm, wie der Bauherr denkt. Kontakt →
3) Oberboden:
Eine Baufirma trägt zusammen
mit einem Archäologen den Oberboden ab. Oft ist das der Humus, die
Ackerschicht (Wichtig ist hier, dass der Bauherr weiß, wie tief der Aushub
erfolgen soll! Notfalls die Eingriffstiefe mit dem Architekten
besprechen). In diesem Schritt zeigt sich erst, ob überhaupt
archäologische Strukturen im Boden sind.
Archäologische Befunde →
4) Oberboden-Bericht und Aufmaß:
Es folgt
das Aufmaß und der Bericht samt Fotos des Oberbodens ans Landesamt für
Denkmalpflege und das Landratsamt. Kam keine Archäologie zutage, ist hier
für den Archäologen Schluss. Der Bauherr bekommt die Freigabe für den
untersuchten Bereich.
5) Grabung:
Zum Leidwesen des Bauherrn kamen
archäologische Strukturen (Befunde) zutage.
Damit das Bauvorhaben durchgeführt werden kann,
müssen sie nun nach Vorgabe des Landesamtes fachgerecht dokumentiert und
ausgegraben werden. Erst danach kann oft erst der endgültige Aushub für
den Bau erfolgen.
Es ist empfehlenswert, immer für eine Grabung genug
Zeit einzuplanen. Auch wenn noch unklar ist, ob überhaupt Archäologie
zutage kommt. Denn wenn sich wegen der Archäologie Folgegewerke wie die
Bodenplatte verschieben, verschieben die weitere Gewerke wie den
Heizungsbauer usw. Das ist dann meist das, was Zeit und Geld kostet. Mit
einem Zeitpuffer passiert das nicht. Und kommt keine Archäologie zutage,
ändert das nichts an der Bauplanung.
Nach Abschluss der Grabungsarbeiten im Feld, kann
der Bauherr an die Folgewerke übergeben und mit seinem Bauprojekt
fortfahren.
6) Aufarbeitung, Fundabgabe und Grabungsbericht
Die Zeichnungen, die Vermessung und die Funde werden im Büro aufbereitet
und ein wissenschaftlicher Vorbericht für das Landesamt verfasst. Das ist
Auflage und verlangt das Landesamt. Der Bericht und die Funde werden an
den jeweiligen Stellen bei den Ämtern abgegeben.