Sie haben ein Bauvorhaben und das Landratsamt beauflagt die archäologische Begleitung oder Aufsicht des Erdaushubs oder Vorhabens?

Baumaßnahmen müssen in Deutschland genehmigt werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den Architekten beim Landratsamt beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz und anderen Belangen, im Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem beantragten Bereich archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.


1) Der Bescheid:
Baumaßnahmen müssen in Deutschland genehmigt werden. Diese werden vom Bauherrn oder über den Architekten beim Landratsamt beantragt. Dort fragt man, neben Naturschutz und anderen Belangen, im Landesamt für Denkmalpflege nach, ob in dem beantragten Bereich archäologische Hinterlassenschaften „drohen“.


2) Planung:
Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit uns. Jede Maßnahme ist anders. In vielen Fällen ist es aber nicht so schlimm, wie der Bauherr denkt. Kontakt →


3) Oberboden:
Eine Baufirma trägt zusammen mit einem Archäologen den Oberboden ab. Oft ist das der Humus, die Ackerschicht (Wichtig ist hier, dass der Bauherr weiß, wie tief der Aushub erfolgen soll! Notfalls die Eingriffstiefe mit dem Architekten besprechen). In diesem Schritt zeigt sich erst, ob überhaupt archäologische Strukturen im Boden sind. Archäologische Befunde →


4) Oberboden-Bericht und Aufmaß:
Es folgt das Aufmaß und der Bericht samt Fotos des Oberbodens ans Landesamt für Denkmalpflege und das Landratsamt. Kam keine Archäologie zutage, ist hier für den Archäologen Schluss. Der Bauherr bekommt die Freigabe für den untersuchten Bereich.


5) Grabung:
Zum Leidwesen des Bauherrn kamen archäologische Strukturen (Befunde) zutage.

Damit das Bauvorhaben durchgeführt werden kann, müssen sie nun nach Vorgabe des Landesamtes fachgerecht dokumentiert und ausgegraben werden. Erst danach kann oft erst der endgültige Aushub für den Bau erfolgen.
Es ist empfehlenswert, immer für eine Grabung genug Zeit einzuplanen. Auch wenn noch unklar ist, ob überhaupt Archäologie zutage kommt. Denn wenn sich wegen der Archäologie Folgegewerke wie die Bodenplatte verschieben, verschieben die weitere Gewerke wie den Heizungsbauer usw. Das ist dann meist das, was Zeit und Geld kostet. Mit einem Zeitpuffer passiert das nicht. Und kommt keine Archäologie zutage, ändert das nichts an der Bauplanung.

Nach Abschluss der Grabungsarbeiten im Feld, kann der Bauherr an die Folgewerke übergeben und mit seinem Bauprojekt fortfahren.


6) Aufarbeitung, Fundabgabe und Grabungsbericht
Die Zeichnungen, die Vermessung und die Funde werden im Büro aufbereitet und ein wissenschaftlicher Vorbericht für das Landesamt verfasst. Das ist Auflage und verlangt das Landesamt. Der Bericht und die Funde werden an den jeweiligen Stellen bei den Ämtern abgegeben.


 

 

 

 

 

 

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